Das
Finanzamt hat Sie aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung
abzugeben. Erfahrungen zeigen, dass elstern ohne
Fachkenntnisse häufig zu finanziellen Nachteilen führt.
Besonderen Beratungsbedarf haben:
- Ehepaare (Günstigerprüfung)
- Alleinerziehende
- Arbeitnehmer, mit Zweitwohnsitz und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Getrennt lebende Ehepaare
- Geschieden und Verwitwet
- Kinder, Kinderbetreuungskosten
- Besitz von Mietshäusern und Wohnungen (Vermietung)
- Arbeitnehmer und gleichzeitig selbständig tätig
- Kapitaleinkünfte von mehr als 801 €
- Pensionäre und Rentner mit hohem Einkommen
- Hohe Krankheitskosten und
anderen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen (z.B.
Scheidung, Todesfall, Pflegeaufwendungen)
Weitere Leistungen:
- Beratung bei der Erstellung einer Betreuungs- und Vorsorgevollmacht
- Beratung und Abwicklung von
Vermögensübertragungen (z.B. Eigentumsübertragung von
Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen)
- Beratung beim Vererben oder Verschenken
- Beratung beim Erben (z.B.
Ermittlung der Höhe der Erbschaft, Erbauseinandersetzung,
Weiterführung von Gewerbebetrieben und Erstellung von
Erbschaftssteuererklärungen)
- Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Scheidung oder Erbschaft
- Sofern sich zivilrechtliche und notarielle Besonderheiten ergeben, arbeite ich mit meine Kooperationspartnern zusammen.