Freie Berufe
Sie
sind Freiberufler, weil Sie einen Katalogberuf oder einen
ähnlichen Beruf ausüben. Sie haben den Vorteil, nicht
buchführungpflichtig zu sein. Dennoch müssen Sie eine
Einnahmen-Überschussrechnung erstellen und haben besonderen
Beratungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeiten zur
Umsatzsteuerbefreiung. Gewerbesteuerpflicht besteht für Sie
nicht.
Ich biete Ihnen Beratung bei der steuerlichen Einordnung Ihres Unternehmens ( Gewerbebetrieb oder Freiberufler)
und erledige gerne Ihre laufenden steuerlichen Angelegenheiten
(Buchführung, Lohnabrechnung, Steueranmeldungen, Gewinnermittlung,
Steuererklärungen, Korrespondenz mit den Finanzbehörden und
sonstigen Behörden).