Freie Berufe


Sie sind Freiberufler, weil Sie einen Katalogberuf oder einen ähnlichen Beruf ausüben. Sie haben den Vorteil,  nicht buchführungpflichtig zu sein. Dennoch müssen Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen und haben besonderen Beratungsbedarf hinsichtlich der Möglichkeiten zur Umsatzsteuerbefreiung. Gewerbesteuerpflicht besteht  für Sie nicht.

Ich biete Ihnen Beratung bei der steuerlichen Einordnung Ihres Unternehmens ( Gewerbebetrieb oder Freiberufler) und erledige gerne Ihre laufenden steuerlichen Angelegenheiten (Buchführung, Lohnabrechnung, Steueranmeldungen, Gewinnermittlung, Steuererklärungen, Korrespondenz mit den Finanzbehörden und sonstigen Behörden).











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